§ 1 Allgemeines

Alle von der „Quick Valet Service“ angebotenen Leistungen unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Mit der Buchung erklärt der Kunde sein Einverständnis zu den AGB, welche er im Internet oder auf dem Aushang im Büro einsehen kann.

§ 2 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die PKW-Abstellung, die Beförderung des Kunden-PKW vom Flughafen, durch „Quick Valet Service“ zum Betriebsgelände, seinen Rücktransport von dort zum Flughafen, sowie alle sonstigen Leistungen, die im Auftrag des Kunden für den Kunden erbracht werden. Sonstige abweichende Bestimmungen, soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden ausdrücklich von „Quick Valet Service“ anerkannt.

§ 3 Vertragsabschluss

Vertragspartner sind „Quick Valet Service“ (Andreas Roth, Admiral-Rosendahl Str. 17, 63263 Neu-Isenburg-Zeppelinheim, Quick Valet Service) und der Kunde. Ein Vertrag zu den in den vorliegenden AGB genannten Bedingungen kommt dadurch zustande, dass der Kunde im Reservierungsvorgang der Website nach Eingabe seiner Daten auf den Button „Reservierung absenden“, klickt und „Quick Valet Service“ dem Kunden anschließend eine Reservierungsbestätigung an die im Reservierungsvorgang angegebene E-Mail-Adresse sendet. Der verbindliche Vertragsschluss erfolgt zum Zeitpunkt des Zugangs der Reservierungsbestätigung im E-Mail-Postfach des Kunden. „Quick Valet Service“ speichert die Vertragsdaten im eigenen Buchungssystem. Der Kunde kann die Vertragsdaten dadurch speichern, dass er die Reservierungsbestätigung und die ihm mit derselben E-Mail nochmals zugesandten AGB auf seinem Rechner abspeichert oder diese ausdruckt.

§ 4 Vertragsgegenstand, Leistungen, Verhalten auf dem Gelände

„Quick Valet Service“ ist verpflichtet, die von dem Kunden gebuchten Leistungen im Rahmen dieser AGB bereitzuhalten, und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Vertragsgegenstand beinhaltet die Bereitstellung eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge und den Hin- und Rücktransport des PKWs zum Stellplatz / Flughafen, zu den hier genannten Bedingungen, und eventuellen sonstigen vereinbarten Zusatzleistungen. Weder Bewachung noch Verwahrung, sind Gegenstand dieses Vertrages. „Quick Valet Service“ übernimmt keine Obhut oder besonderen Fürsorgepflichten für die vom Kunden eingebrachten Gegenstände. Mit der bestätigten Reservierung erwirbt der Kunde das Recht, seinen Pkw im gebuchten Zeitraum auf einem Stellplatz auf dem Betriebsgelände der „Quick Valet Service“ abzustellen, und den PKW am Flughafen, „Quick Valet Service“ zur Überführung zum Parkplatz an einen Mitarbeiter der „Quick Valet Service“ abgeben zu können, und seinen PKW am Terminal nach Rückkehr wieder übergeben zu bekommen. „Quick Valet Service“ ist berechtigt, zum Zwecke der KFZ-Überführung mit dem Pkw bis zum Parkplatz in „Quick Valet Service“ (7 km), und später wieder zurückzufahren. Bei voller Auslastung des Parkplatzes in Neu-Isenburg, werden wir unser alternativer Parkplatz, in Eschborn (18 Km entfernt), benutzen. Für ggf. dazu gebuchte Zusatzservices ist „Quick Valet Service“ berechtigt, zur nächstgelegenen Tankstelle oder kooperierenden Werkstatt, und zurückzufahren. Weiteren Fahrten sind nicht zulässig. Für bestehende Forderungen aus dem Vertrag hat „Quick Valet Service“ ein gesetzliches Pfandrecht am eingestellten Fahrzeug einschließlich des entsprechenden Zubehörs. „Quick Valet Service“ ist ebenfalls berechtigt, die eingestellten Fahrzeuge auf Kosten und Gefahr des entsprechenden Kunden vom Betriebsgelände entfernen zu lassen, wenn zum Beispiel: 1. der Vertrag beendet und der Kunde nicht erreichbar ist; 2. ein eingestelltes Fahrzeug durch Mängel eine allgemeine Gefahr darstellt (z. B. undichter Tank u. ä.); 3. ein eingestelltes Fahrzeug polizeilich nicht zugelassen ist oder während der Vertragsdauer durch die Behörden aus dem Verkehr gezogen wurde; 4. das Fahrzeug unberechtigt abgestellt wurde; Auf dem Betriebsgelände dürfen PKW nur von Mitarbeitern der „Quick Valet Service“ bewegt werden. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Der Kunde haftet für ein eingestelltes Fahrzeug bei öl- oder sonstigen Flüssigkeitsverlusten und allen dadurch verursachten Verunreinigungen. Im Falle der Verunreinigung des Bodens oder des Grundwassers muss die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden erfolgen. In diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme. Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände ist nicht gestattet. Für die Anreise mit Übergrößen Fahrzeugen (Fahrzeughöhe > 1,90 m) bzw. überbreiten Fahrzeugen (Fahrzeugbreite > 2 m) ist eine vorherige Rücksprache erforderlich!

§ 5 Entgelt & Bezahlung

Für die Preisberechnung gelten die aktuellen Preislisten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, die im Internet eingesehen werden können. Zeitangaben für Parkleistungen werden nach angefangenen Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Einfahrt in den Parkbereich berechnet. Die Reservierungsbestätigung beinhaltet das endgültige Entgelt für die zugesagte Leistung, es sei denn, der Kunde überzieht die Buchungszeit oder wünscht zusätzliche kostenpflichtige Leistungen, die zum Zeitpunkt der Bestätigung nicht bekannt waren. Das Entgelt für den gebuchten Stellplatz und sonstige Leistungen wird spätestens bei Ankunft im Terminal, in bar bezahlt. Die Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. „Quick Valet Service“ kann die Herausgabe des eingestellten Fahrzeuges bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungspreises verweigern. Der Rücktritt muss per E-Mail eingesendet werden.

Sie rufen bitte 30 Min. vor Ihrer Ankunft am Flughafen unter der Tel. NR.: 01590/6168894 an.

Die Abgabe Ihre Fahrzeug-Schlüssel, ist Pflicht.

Kurzfristige Buchungen, sind nur nach telefonischer Rücksprache, möglich.

Bitte beachten!  Service Zeiten: 06:30 bis 23:30. Für Fahrzeugannahme, und Fahrzeugrückgabe zwischen 23:30 und 06:30 Uhr, ist ein Nachtzuschlag in Höhe von 50,00 EUR. fällig. Außerhalb der Service Zeiten, werden Annahmen oder Rückgaben, nur nach telefonischer Anfrage geleistet. Der Nachtzuschlag, wird erhoben, unabhängig davon, ob der Flieger verspätet gelandet ist, oder die Gepäckausgabe verspätet startet.

Sollte der Kunde zu dem, in der Buchung, angegebenen Zeitpunkt nicht eintreffen, wird kulanterweise 30 min. gewartet, und versucht ihn telefonisch, oder wie auch immer, zu erreichen. Wenn der Kunde nicht rechtzeitig, eine Verspätung mitteilt, oder gar storniert, wird der Einsatz abgebrochen, und ist eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Buchungspreises zu entrichten. Die Abholung seines Fahrzeugs zu einem späteren Zeitpunkt, ist mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 35,00 EUR verbunden. Sollte der Kunde später als in der Buchung angegeben, aus dem Urlaub zurückkommen, ist für jeden weiteren Tag eine Gebühr von 10,00 EUR in bar zu entrichten.

§ 6 Rücktritt und Schadenersatz

„Quick Valet Service“ räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Bei einem Rücktritt von weniger als 24 Stunden vor dem angemieteten Parkzeitraum ist eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% auf den errechneten Preises zu leisten. Dem Kunden wird ausdrücklich die Möglichkeit zum Nachweis eingeräumt, dass „Quick Valet Service“ kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 7 Haftung / Haftungsausschluss

Die Schadensersatzhaftung von „Quick Valet Service“, seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen, sofern nicht nachfolgend abweichend geregelt. Der Haftungsausschluss gilt nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden an Leben, des Körper oder Gesundheit. Ferner gilt der Haftungsausschluss nicht bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten, die so wesentlich sind, dass ihre Erfüllung die Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten); bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung allerdings der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren (vertragstypischen) Schaden begrenzt. Mit der Buchung versichert der Kunde, dass das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes besitzt. Auf Verlangen sind den Mitarbeitern von „Quick Valet Service“, und Erfüllungsgehilfen Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein vorzulegen. In besonderen Fällen kann auch der Nachweis ausreichenden Versicherungsschutzes verlangt werden. Können die vorbezeichneten Dokumente nicht vorgelegt werden, ist „Quick Valet Service“ berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen. In diesen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz. Unabhängig vom Verschulden haftet der Kunde für alle Schäden, die infolge technischer Defekte, durch das von ihm oder von ihm beauftragten Dritten auf das Betriebsgelände von „Quick Valet Service“ eingebrachten Fahrzeug verursacht werden (z. B. Öl Verlust, Explosion, Kühlwasserverlust). Dies gilt auch dann, wenn derartige Defekte nicht in dem Zustandsbericht über das Fahrzeug aufgenommen worden sind oder bislang unbekannt waren. Der Kunde tritt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem Schadensfall im Voraus an „Quick Valet Service“ ab, soweit „Quick Valet Service“ aus einem solchen Schadensereignis ihrerseits in Anspruch genommen wird. Ferner ausgeschlossen ist eine Haftung für den Verlust von am PKW angebrachten Anbauteilen, wie Radkappen, Spoilern, Antennen sofern „Quick Valet Service“ dies nicht nach Maßgabe dieser AGB zu vertreten hat. „Quick Valet Service“ haftet zu keiner Zeit für das pünktliche Erreichen des gebuchten Fluges seiner Kunden. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig am Flughafen zu sein bzw. rechtzeitig einzuchecken, wenn er z.B. den Fahrer nicht telefonisch erreichen kann. Aus einem nicht rechtzeitigen Einchecken können keine Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden. Sollte ein Fahrzeug wegen technischem Defekt nicht anspringen, ist es Sache des Kunden, entsprechende Maßnahmen zu treffen. Sollte das Fahrzeug bei der Rückgabe nicht anspringen, ohne dass „Quick Valet Service“ dies nach Maßgabe dieser AGB zu vertreten hat, haftet „Quick Valet Service“ nicht für anfällige Kosten. Bei stark verschmutzten Autos ändert sich die Beweislast insofern, als dass der Kunde beweisen muss, dass der Schaden durch uns oder unsere Mitarbeiter verursacht wurde, wenn aufgrund des Schadenortes angenommen werden kann, dass der Schaden bei Fahrzeugübergabe für den Mitarbeiter nicht zu sehen war. „Quick Valet Service“ übernimmt keine Haftung für entstandene Schäden an den Fahrzeugen, welche durch Naturgewalten außerhalb und innerhalb vom Gelände entstehen. In dem Falle, dass ein Fahrzeug technische Schäden aufweist, kann „Quick Valet Service“ ohne Rückzahlung die Annahme verweigern. „Quick Valet Service“ wird von der Haftung ausgeschlossen, wenn ein Fahrzeug diese Bedingungen nicht erfüllt hat und / oder sich durch diese Umstände oder durch nicht wettergerechte Reifenbestattung Unfälle ergeben haben.

Sehr wichtig!

In der Zeit zwischen der Annahme, und Rückgabe Ihres Fahrzeugs übernehmen wir keine Verantwortung für Steinschläge, oder Risse in der Windschutzscheibe, die infolge früherer Steinschläge entstanden sind.

§ 8 Datenschutz

Die zur Verfügung gestellten Daten werden von „Quick Valet Service“ verarbeitet. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten von „Quick Valet Service“ im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben.

§ 9 Schlussbestimmungen

Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und „Quick Valet Service“ gilt deutsches Recht. Für Verbraucher gilt dies nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Rechts des Staats ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird. Die Aufrechnung gegen Forderungen von „Quick Valet Service“ durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder handelt er als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen mit „Quick Valet Service“, Frankfurt am Main. Sollten einzelne Vereinbarungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die jeweils einschlägige gesetzliche Regelung.